Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem „Prinzip der Gegenseitigkeit“ sind ab dem 1. November 2010 einige Veränderungen für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rahmen des Visum-Antragsverfahrens zu beachten.
Folgendes ist zu beachten:
Für ein Privat- oder Touristenvisum wird ein Nachweis über die Rückkehrwilligkeit verlangt. Hierzu gehören z.B. Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Gewerbeanmeldung, Grundbucheintrag etc.
Wenn Sie für Ihre Reise ein Visum benötigen, senden Sie uns bitte die notwendigen Unterlagen an die folgende Anschrift:
Pul Express GmbH
AVIARU
Meinekestraße 5
10719 Berlin
Deutschland
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 11:00-16:00
Achtung! Wichtig!
Passagiere, welche eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, sind dazu verpflichtet in die Russische Föderation mit einem gültigen Auslandspassport (Resepass) der Russischen Föderation ein- und auszureisen. Wenn eine russische Staatsbürgerschaft, aber kein Auslandspassport vorhanden ist, ist ein Passport im Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland anzufordern.
Passagiere mit einer doppelten deutsch-russischen Staatsbürgerschaft haben KEINEN Anspruch auf ein Touristenvisum!
Detaillierte Informationen erhalten sie unter:
http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index.php/menu-faq/48-cat-faq-visa.html
Benötigte Unterlagen für ein Visum:
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Einladung (Verpflichtungserklärung) – für die Beantragung eines Privat- oder Geschäftsvisums Die Einladung können Sie auch bei uns bekommen... Weiterlesen
- Privates Visum (Einladung durch Verwandte oder Freunde). Es muss der Familienname, der Vorname sowie der Vatername der einladenden Person eingetragen werden.
- Touristisches Visum (Die Einladung erfolgt durch das einladende Reisebüro). Die Anträge können auf unserer Internetseite ausgefüllt werden. Die dazu notwendigen Daten (Referenznummer des einladenden Reisebüros) erhalten Sie von uns telefonisch unter: +49 30 263 933 263
- Geschäftsvisum ( Die Einladung erfolgt durch das einladende Unternehmen). Es muss die Firmierung sowie der Firmensitz angegeben werden.
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Ein vollständig am Computer ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit einem Lichtbild. Das Formular finden Sie auf dem Internetportal des Russischen Konsulats
Alle Angaben müssen auf Russisch oder Englisch erfolgen. Anschließend wird das Formular ausgedruckt. Wichtig! Lesen Sie bitte die folgende Informationen:-
Bitte beachten Sie, dass bei der Auswahl des Landes Deutschland als „ФРГ“ bezeichnet wird und am Ende des Auswahlmenüs zu finden ist. Im weiteren Verlauf können Sie die Sprache wählen, in welcher wichtige Hinweise eingeblendet werden. Folgen Sie bitte diesen Hinweisen.
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Ausländische Staatsbürger benötigen eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung.
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Bei einem Touristenvisum müssen die in der Russischen Föderation lebenden Verwandten nicht eingetragen werden.
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Im Punkt 11 müssen Sie die Nummer der Einladung eingeben. Falls sie keine Einladung für ein Touristenvisum haben, senden Sie uns bitte eine Anfrage per Email an visa@aviaru.de
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Bei der Frage 15: Do you have health insurance that is valid in Russia? (Haben Sie eine Auslandskrankenversicherung?) Kreuzen Sie bitte „Ja” an, da ein solcher Versicherungsschutz für eine Einreise in die Russische Föderation bestehen muss.
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Unterschreiben Sie bitte genau unter dem Wort "Signature" (nicht mittig / seitlich!)
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Wenn das Formular für ein minderjähriges Kind ausgefüllt wird, soll es von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden
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Am Ende des Online-Formulars die richtige Antwort auf die Frage "Wer bearbeitet Ihren Visumantrag?" ist "Visumzentrum-Berlin".
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Ihren vollständig ausgefüllten Visumantrag können Sie im PDF-Format an visa@aviaru.de zusenden. Wir prüfen diesen auf eventuelle Fehler.
Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte Formulare zu einer erhöhten Bearbeitungszeit führen. In diesem Fall kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro anfallen.
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Ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder/und ein gültiger Kinderreisepass mit einem gültigen Lichtbild. Der Reisepass muss weiterhin mindestens zwei leere, nebeneinanderliegende Seiten enthalten und in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus haben.
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Aktuelle Einkommensbescheinigung für einen Monat (nicht älter als 3 Monate)... Weiterlesen
Mögliche Einkommensbescheinigung:
- Abrechnung-Brutto-Netto-Bezüge;
- Kontoauszug;
- Brief vom Arbeitgeber/Steuerberater;
- Bzw. Bescheinigung von Beziehung des ALGII.
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Auslandskrankenversicherungsnachweis
Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten: Weiterlesen
- Datum des Versicherungsabschlusses
- Police-Nr.
- Familien- und Vornahme des Versicherungsnehmers
- Angaben des Versicherers
- Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer auf dem Territorium Rußlands im Falle der Ausstellung eines 1- bzw. 2-fachen Visums und im Falle eines Mehrfachvisums die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken.
- Eine Übersicht der versicherten medizinischen und Krankentransport-leistungen. Vergleichen Sie bitte mit der Übersicht der medizinischen Leistungen, die von der russischen Gesetzgebung gefordert wird.
- Die Deckungssumme darf nicht unter 30 000 EUR sein.
- Territorialer Gültigkeitsraum (gesamte Welt, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland usw.; Vorrang hat die garantierte Gültigkeit in Rußland)
- Unterschrift des Versicherers.
Zur Bearbeitung können nur Versicherungspolicen der ausländischen Versicherungsgesellschaften entgegengenommen werden, die einen Anerkennungsvertrag mit russischen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen haben, die wiederum über eine Lizenz zur Ausübung dieser Art von Versicherungsdienstleistungen verfügen, oder mit Service- bzw. Assistenzgesellschaften, die die Organisation der Bereitstellung der medizinischen und Krankentransportleistungen in einem der Minimalübersicht entsprechendem Umfang garantieren können.
Wenn Sie keine Auslandskrankenversicherung haben, können Sie diese über unsere Kooperationspartner online bestellen: http://www.aviaru.de/de/insure.
Bei weiteren Rückfragen oder Wünschen erreichen Sie uns per Mail visa@aviaru.de oder telefonisch unter +49 30 263 933 263. -
Wenn Sie ein Transitvisum ausstellen: Musterformular
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Der von Ihnen unterschriebenen Bestellschein
Weitere wichtige Hinweise:
Meldepflicht: Bitte beachten Sie, dass nach der Einreise in die Russische Föderation innerhalb von drei Werktagen eine Anmeldung/Registrierung bei der zuständigen UFMS (Polizei) oder bei der Post erfolgen muss, wenn Sie sich länger als 7 Tage im Land aufhalten. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Passkopie (erste Seite) und Kopie des Visums mit einem Grenzübergangsvermerk
- Migrationskarte (Original).
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Für Reisende mit einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotelpersonal die Anmeldung.
- Für Reisende mit Privatadressen übernimmt der Gastgeber die Anmeldung Bei nicht erfolgter Anmeldung kann es zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen.
Preise
Visumart (Russland) | Aufenthalt (in Tagen) | Preis |
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Touristenvisum | bis 30 | 92 € |
2-faches* Touristenvisum | bis 30 | 113 € |
Privatvisum mit Einladung | bis 90 | 92 € |
Transitvisum** | 1x3 | 136 € |
Transitvisum** | 2x3 | 138 € |
Geschäftsvisum (mit eigener Einladung) | 95 € |
Bearbeitungsdauer ab 15 Tage. (keine Expressbearbeitung!)
Wir nehmen Ihre Visum-Anfrage nicht später als 1 Monat vor der Abreise entgegen.
*Das zweifache Touristenvisum wird nur in dem Fall ausgestellt, wenn eine Reise, auch mit einem touristischen Zweck,
in das an Russland grenzende Land vorgesehen ist und bei den touristischen Unterlagen ein entsprechendes
Vermerk vorhanden ist.
**Das Transitvisum wird für den Aufenthalt ab 12 Stunden bis zu 3 Tagen benötigt (2-mal für Hin- und Rückreise)
Die Zahlung für die Visumbeantragung erfolgt auf ein deutsches Bankkonto. Die Rechnung sowie die Bankverbindung werden Ihnen per Post und oder E-Mail zugesandt.
So funktioniert die Antragstellung
Bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen an:
Pul Express GmbH
AVIARU
Meinekestraße 5
10719 Berlin
Deutschland
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 11:00-16:00
- ein vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Visumantrag mit dem aufgeklebten Lichtbild
-
ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder
ein Kinderausweis
(unbedingt mit dem Lichtbild)
Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten. - Bestellschein
Liberalisierung des Visa-Regimes
Die Republik Kasachstan hat das Visaregime für alle Bürger der zehn Staaten (Australian Union, Der Republik Österreich, Des Königreichs Belgien, Der Republik Bulgarien, Ungarns, Der Bundesrepublik Deutschland, Der Griechischen Republik, Des Königreichs Dänemark, Neuseeland, Des Staates Israel, Der Republik Irland, Der Republik Island, Des Königreichs Spanien, Der Italienischen Republik, Kanada, Der Republik Zypern, Der Republik Korea, Der Republik Lettland, Der Republik Litauen, Des Großherzogtums Luxemburg, Malaysia, Der Republik Malta, Den Vereinigten Staaten Von Mexiko, Des Fürstentums Monaco, Des Königreichs Der Niederlande, Des Königreichs Norwegen, Der Republik Polen, Der Portugiesischen Republik, Rumänien, Der Republik Singapur, der slowakischen Republik, der Republik Slowenien, der Republik Türkei, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Finnland, der Französischen Republik, der Kroatischen Republik, der Tschechischen Republik, der Republik Chile, des Königreichs Schweden, den Vereinigten Staaten von Amerika, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Vereinigten Arabischen Emirate, der Republik Estland und Japan), welche in die Wirtschaft der Republik Kasachstan aktiv investieren, einseitig aufgehoben. In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum vom 01. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten (Für alle Kategorien den Reisenden, inkl. Geschäfts, Privat, Touristen, Transit usw.).
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie "Geschäftsvisum" bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.
www.botschaft-kasachstan.de
Meldepflicht: Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Pricelist
Visum Kasachstan | Preis |
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Privatvisum, 1 Mal, Aufenthalt bis 90 Tage |
115 € |
Privatvisum (Für Kinder unter 6 Jahren), 1 Mal Aufenthalt bis 30 Tage |
50 € |
Bearbeitungsdauer ab 10 Tage (keine Expressbearbeitung!).
Wir nehmen Ihre Visum-Anfrage nicht später als 1 Monat vor der Abreise entgegen.